Wir erstellen alle Abrechnungen - mit Ausnahme von „Bau Lohn“ - für Sie. Hierbei haben wir ein besonderes Augenmerk auf Tarife, Mindestlohngrenzen, Stundenaufzeichnungen und alle zu beachtenden sozialversicherungsrechtlichen Aspekte. Wir betreuen Ihre Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen und vertreten so Ihren unternehmerischen Ansatz vor dem Finanzamt und den Sozialversicherungen.

Die Optimierung Ihrer Belastung mit Lohn- und Kirchensteuern sowie Sozialversicherungsbeiträgen steht hierbei ebenso im Vordergrund wie die Sicherheit unserer Kommunikation. Über unsere Addison Online Portal können wir den Austausch der Information zwischen Ihnen und auch Ihren Mitarbeitern sicher online abwickeln.

Im Bereich Finanzbuchhaltung, die bevorzugt beleglos erfolgt, erhalten Sie zeitnahe monatliche Auswertungen und sofern gewünscht Kostenstellenauswertungen. Der digitale Finanzbericht zum Informationsaustausch mit Ihrer Bank wird von uns für Sie erstellt und dient der Transparenz und der Wettbewerbsfähigkeit. Selbstverständlich betreuen wir auch die steuerlichen Betriebsprüfungen und koordinieren die hierfür erforderliche Kommunikation.
Wir erstellen Ihre Jahresabschlüsse und Gewinnermittlungen; ob Sie Ihre Finanzbuchhaltung selbst erstellen oder unsere Dienstleitung Finanzbuchhaltung in Anspruch nehmen ist dafür unerheblich. Gerne stehen wir Ihnen als Gesprächs- und Sparringspartner zur Verfügung, wenn die laufenden Fragen des Tagesgeschäfts einer Beantwortung harren. Denn nur über eine regelmäßige Kommunikation ist gewährleistet, dass steuerlich relevante Sachverhalte die erforderliche Aufmerksamkeit erhalten.

Natürlich erstellen wir Ihnen alle erforderlichen Steuererklärungen und vertreten Sie in gegebenenfalls erforderlichen Rechtsbehelfsverfahren.





Steuerliche Optimierung ist immer nur ein Teilaspekt bei der Beantwortung wirtschaftlicher Fragestellungen. Rechtliche Umsetzbarkeit und Sicherheit, konkrete betriebswirtschaftliche Ziele, Finanzierungsvorgaben oder unternehmerische Grundsätze bestimmen das Entscheidungsumfeld. Die steuerliche Gestaltungsberatung muss dem folgen, kann dann aber ihren Beitrag leisten – insbesondere wenn gleichwertige Konzepte unterschiedliche Besteuerungsfolgen verursachen.

In diesem Zusammenhang ist es selbstverständlich für uns, Lösungen mit Ihnen und Ihren Beratern gemeinsam zu erarbeiten und umzusetzen.






Wir führen freiwillige Abschlussprüfungen durch und haben dabei über die Jahre verschiedenste Branchen und Geschäftsmodelle kennen gelernt. Die handelsrechtliche Abschlussprüfung basiert immer auf einem umfassenden Verständnis des rechtlichen und wirtschaftlichen Umfeldes der geprüften Unternehmung, daher sind wir den Umgang mit komplexen Strukturen gewöhnt.

Bewertungen und Gutachten gehören nach unserem Verständnis ebenfalls zu diesem Geschäftsfeld.